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Teilnahmenbedingungen

Die Sportangebote sind dem TSV Lustnau 1888 e.V. angegliedert, sowie dem Freundeskreis Mensch. Prinzipielle Voraussetzung für die Teilnahme am Rehasport ist eine „Verordnung Rehabilitationssport“, hier mit der Indikation psychische Beeinträchtigungen. Diese ist beim Arzt, den Kassen, oder aus dem Internet erhältlich.

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Personen. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht notwendige Voraussetzung für die Abrechnung mit den Kassen, bei längerer Teilnahme jedoch vom Verein gewünscht.

Für das Konditionstraining ist die Vereinsmitgliedschaft jedoch Pflicht, da dieses Angebot nicht mit den Kassen abgerechnet werden kann. Für Rehasportler beträgt die Aufnahmegebühr in den Verein 5,- Euro, die Jahresmitgliedschaft 25,- Euro pro Person.

Eine Ausnahme bildet die AKKU-Sportgruppe (Freundeskreis Mensch), sie steht allen Interessierten ohne Bedingungen und ohne Verordnung offen.

Wir erwarten, dass nach dem einmaligen "Schnuppern" die Verordnung anschließend zügig beim Arzt und der Kasse zur Genehmigung vorgelegt wird. Erst nach der Genehmigung durch die Kasse können wir die Verordnungen abrechnen.

 

Teilnahme ohne Verordnung: Die Kosten für die Kurse betragen jeweils 45,- Euro halbjährlich, das sind lediglich 2,20 Euro pro Stunde. Das Konditionstraining kostet i.d.R. jedoch 80,- Euro halbjährlich.

 

Wie komme ich zu einer Verordnung?


Die Verordnungsformulare für den „Rehabilitationssport“ erhält man direkt bei den Krankenkassen oder bei den Übungsleitern. Bitte unbedingt beachten!

 

  1. Der Arzt füllt das Formular aus und unterschreibt.

  2. Der Teilnehmer bringt die Verordnung zur Krankenkasse und lässt sie genehmigen.

  3. Der Teilnehmer unterschreibt ebenfalls und gibt dann die Verordnung bei seinem. Übungsleiter ab.

  4. Bei Folgeverordnungen muss der Arzt eine Begründung schreiben auf dem Formular “Folgeverordnung“, danach weiter wie oben.

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